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Kanzlei Dr. Brodbeck & Kirsten Partnerschaft

 


Willkommen bei der Dr. Brodbeck und Kirsten Partnerschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft.

Wir beraten und betreuen Sie umfassend in allen Angelegenheiten der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, auf betriebswirtschaftlichem Gebiet sowie in Fragen der Unternehmens- und Existenzgründungsberatung.

Zur Erreichung unserer Qualitätsziele arbeiten wir in Teams, die unsere Mandanten qualifiziert, umfassend und persönlich betreuen.

Im Jahr 2001 wurde unserer Kanzlei das Qualitätsmanagement-Zertifikat ISO 9000 verliehen und seitdem regelmäßig erneuert. Das Qualitätsmanagement-Zertifikat ISO 9001 wurde zuletzt 2009 bestätigt. Zudem nehmen wir am System der Qualitätskontrolle nach § 136 Abs. 1 WPO teil.

Die Dr. Brodbeck und Kirsten Partnerschaft besitzt folgende Legitimationen: Urkunde als Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennungsurkunde als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Steuertermine

Termine für die gesetzlichen Zahlungsfristen finden Sie hier.
EStG: Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft

Im Streitfall hatte die Antragstellerin Erstattungszinsen für die Jahre 2001 bis 2003 erhalten. Das Finanzamt besteuerte die Zinsen nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010, da diese geänderte Fassung gem. § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG auf alle Fälle anwendbar ist, in denen die Steuer - wie im Streitfall - noch nicht bestandskräftig festgesetzt sei. 

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UStG: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 b UStG; angemessene Entschädigung für Zeitversäumnis
Nach § 4 Nr. 26 b UStG sind die Umsätze steuerfrei, wenn das Entgelt für eine ehrenamtliche Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht.
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BewG: Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens; Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

Gem. § 203 Abs. 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2012 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,44% errechnet.

(BMF- Schreiben v. 02.01.2012, IV D 4 - S 3102/07/10001, DOK 2012/0003057; Volltext in diesem Heft DStR 2012, 82)

Quelle:   DStR 2/2012

 
   
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